Ab dem 1.07.2021 ist die Angabe der Global Location Numer (GLN) bei der Registrierung der Deklaration verpflichtend:
Verordnung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation vom 30.12.2020 Nr. 877 "Über die Genehmigung des Verfahrens zur Bildung und Führung des Registers der Prüflaboratorien (Zentren), die den Grundsätzen, der guten Laborpraxis der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entsprechen, über die Anerkennung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation vom 4. April 2014 № 203 und über die Änderung einiger Anordnungen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation über die Akkreditierung im nationalen System der Akkreditierung."
(Registriert am 29.01.2021 Nr. 62281)
(Registriert am 29.01.2021 Nr. 62281)
Bei der Erklärung der Konformität von Produkten, die außerhalb der Russischen Föderation und des Territoriums der Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion hergestellt wurden, ist es erforderlich, den Namen und den Standort des Herstellers der Produkte, die Adresse(n) des Ortes der Tätigkeit für die Herstellung der Produkte zusammen mit der GLN (Global Location Number) anzugeben.
Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zu GLN:
https://www.schwaben.ihk.de/produktmarken/meine-branche/handel/praxistipss-fuer-den-handel/gln-und-gtin-551610
https://www.schwaben.ihk.de/produktmarken/meine-branche/handel/praxistipss-fuer-den-handel/gln-und-gtin-551610