Bei dieser Zulassung handelt es sich um eine obligatorische Bestätigung der Konformität von Kommunikationseinrichtungen, die im öffentlichen Kommunikationsnetz verwendet werden.
Es ist zu beachten, dass dies eine Anforderung der nationalen Gesetzgebung, der Russischen Föderation und nicht der EAWU ist.
Die Bestätigung der Konformität kann sowohl in Form einer Zertifizierung als auch in Form einer Deklaration erfolgen. Dies hängt davon ab, ob das betroffene Gerät in der Liste der zulassungspflichtigen Kommunikationsgeräte als zertifizierungs- oder deklarierungspflichtig aufgeführt ist.
Das Verfahren selbst ist in der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 214 vom 13. April 2005 "Über die Genehmigung der Regeln für die Organisation und Durchführung der Arbeiten zur obligatorischen Bestätigung der Konformität von Kommunikationsgeräten" beschrieben.
Definition eines Kommunikationsmittels:
Wenn ein Gerät in der Lage ist, beliebige (!) elektrische Signale zu senden oder zu empfangen, ist dieses Gerät ein Kommunikationsgerät.
Dies ergibt sich aus den beiden Definitionen im Gesetz Nr. 126-FZ "Über die Kommunikation" (Artikel 2, Abs. 28 und 35):
28) Kommunikationsmittel - technische Mittel und Software, die für die Erstellung, den Empfang, die Verarbeitung, die Speicherung, die Übermittlung und die Zustellung von Telekommunikationsnachrichten oder Postsendungen verwendet werden, sowie andere technische Mittel und Software, die für die Erbringung von Kommunikationsdiensten oder die Gewährleistung der Funktion von Kommunikationsnetzen verwendet werden, einschließlich technischer Systeme und Geräte mit Messfunktionen.
35) Telekommunikation - jede Aussendung, Übertragung oder jeder Empfang von Zeichen, Signalen, Sprachinformationen, schriftlichen Texten, Bildern, Tönen oder Nachrichten jeglicher Art über Funk, Draht, optische oder andere elektromagnetische Systeme.
Mit anderen Worten: Jede Unterhaltungselektronik mit Funkmodulen ist ein Mittel zur Kommunikation. Selbst Bluetooth-Lautsprecher und Staubsaugerroboter sind Kommunikationsmittel im Sinne der Gesetzgebung.
Zertifizierungspflichtige Kommunikationsgeräte
Die Konformitätsbescheinigung für Kommunikationsgeräte muss obligatorisch ausgestellt werden, wenn sie in der Regierungsverordnung № 532 vom 25. Juni 2009 "Über die Genehmigung der Liste der zertifizierungspflichtigen Kommunikationsgeräte" aufgeführt ist:
Unten anstehend einige Beispiele:
- Kommunikationseinrichtungen, die die Funktionen von Vermittlungssystemen erfüllen
- Kommunikationsgeräte, die die Funktionen von digitalen Transportsystemen erfüllen
- Kommunikationseinrichtungen, die als Steuerungs- und Überwachungssysteme dienen
- Geräte zur Abrechnung des Volumens der in öffentlichen Telekommunikationsnetzen erbrachten Kommunikationsdienste
- Funkelektronische Kommunikationsmittel
- Ausrüstung von Kommunikationseinrichtungen, einschließlich Software, die die Ausführung bestimmter Handlungen im Rahmen operativer Ermittlungsmaßnahmen gewährleistet
- Endgeräte, die eine Störung des öffentlichen Kommunikationsnetzes* verursachen können.
Andere Kommunikationsmittel unterliegen der Meldepflicht (!)
Handelt es sich bei einem Produkt um ein Kommunikationsmittel (sendet/empfängt Nachrichten), das jedoch keiner Zertifizierung unterliegt, so muss für dieses Produkt eine Konformitätserklärung für Kommunikationsmittel ausgestellt werden.
Obligatorisch ist in 126-FZ "Über Kommunikation" (Artikel 41) festgelegt:
Artikel 41. Bestätigung der Konformität von Kommunikationsmitteln und Kommunikationsdiensten
- Gewährleistung der Integrität, der Stabilität des Betriebs und der Sicherheit des einheitlichen Telekommunikationsnetzes der Russischen Föderation, Bestätigung der Einhaltung der festgelegten Anforderungen an die Kommunikationsmittel, die in
1) Öffentliches Kommunikationsnetz;
2) technologische Kommunikationsnetze und Kommunikationsnetze für besondere Zwecke, sofern sie an das öffentliche Kommunikationsnetz angeschlossen sind.
Und alle drahtlosen Haushaltsgeräte arbeiten genau im öffentlichen Kommunikationsnetz.
Zertifizierungsstellen im Bereich Telekommunikation:
Wie bei anderen Systemen wird die Konformitätsbescheinigung für Kommunikationseinrichtungen von einer akkreditierten Stelle ausgestellt, und die Konformitätserklärung wird vom Antragsteller auf der Grundlage von Nachweisen eines akkreditierten Prüflabors akzeptiert.
Wichtig hierbei ist, dass diese Zulassung (auch FSB Notifikation genannt) nur anhand eines appostillierten Antrages vom Hersteller erstellt werden kann. Der Antragsteller muss diesen Antrag bei der dafür zuständigen Stelle, mit der technischen Dokumentation einreichen, um die Konformität zu bestätigen und eine solche Notifikation zu erlangen.
Ebenfalls ist es wichtig zu beachten, dass eine solche Notifikation auch für Muster die für z.B. Zertifizierung oder Messen nach Russland versandt und anschließend zurückgeführt werden, dem Zoll vorzulegen sind.