TR ZU 020/2011 (2014/30/EU)

Das technische Regelwerk TR ZU 020/2011 setzt den Standard für die elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Das technische Regelwerk TR ZU 020/2011 ist am 15 Februar 2013 in Kraft getretten.

Anwendungsbereich von TR ZU 020/2011

Die technische Vorschrift TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit gilt für alle Geräte, die elektromagnetische Störungen erzeugen können und/oder deren Funktionsfähigkeit von den Auswirkungen externer elektromagnetischer Störungen abhängt.


Der EAC Zertifizierung nach TR ZU 020/2011 unterliegen

alle Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können und nicht in der Liste der zertifizierungspflichtigen Geräten aufgeführt sind.

Das Verfahren der Bewertung

Ein Konformitätsnachweis des Technischen Regelwerks TR ZU 020/2011 erfolgt in der Form der EAC Zertifizierung/Deklarierung auf Basis der technischen Dokumentation des Herstellers und wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt.

Begleitunterlagen

Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Zollunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:
  1. Zolltarifnummer
  2. Ausführliche Produktbeschreibung
  3. Technische Zeichnungen/El-Schemas
  4. Prüfprotokolle, Prüfzeugnisse
  5. Technischer Passport
  6. Bedienungsanleitung, Betriebs-, Wartungs-/Montageanleitung
  7. Typenschild

EAC Kennzeichnung

Die Produkte, die nach TR ZU 020/2011 zertifiziert/deklariert wurden, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden.