TR EAWU 037/2016 RoHS (2011/65/EU mit Erweiterungen)

Diese technische Vorschrift legt die Anforderungen für die Anwendung und Durchsetzung auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion fest, um die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die in der Zollunion in Verkehr gebracht werden, zu beschränken und ihren freien Verkehr zu gewährleisten. Ab dem 1 März 2020 endet die Übergangsfrist und ab diesem Zeitpunkt wird das Vorhandensein einer Konformitätserklärung nach TR EAWU 037/2016 obligatorish.

Liste der gefährlichen Stoffe

Name des gefährlichen Stoffes Zulässige Konzentration von Gefahrstoffen in homogenen Materialien in Gewichtsprozenten, nicht mehr als
Blei 0,1%
Quecksilber 0,1%
Cadmium 0,01%
Sechswertiges Chrom 0,1%
Polybromierte Biphenyle 0,1%
Polybromierte Biphenylether 0,1%

Die technische Vorschrift TR EAWU 037/2016

gilt für
  • Elektrische Haushaltsgeräte
  • Elektronische EDV Maschinen und Geräte, die an elektronische EDV Maschinen angeschlossen werden können
  • Telekommunikationsgeräte
  • Kopiermaschinen und elektronische Bürogeräte
  • Elektrowerkzeuge
  • Lichtquellen und Lichttechnik, einschließlich Geräte, die in Möbel eingebaut werden können
  • Elektronische Musikinstrumente
  • Spielautomaten
  • Geldautomaten und elektronische Kassenapparate
  • Kabel für den Einsatz bei Nennspannungen bis zu 500 Volt, außer Glasfaserkabel
  • Automatische- und Sicherheitsschalter
  • Sicherheits- und Rauchmelder

Das Verfahren der Bewertung

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen erst nach einem erfolgreich durchgeführten Konformitätsnachweis auf den Markt der EAWU gebracht werden. Sollten die zu bewertenden Produkte den Anforderungen des Regelwerks TR EAWU 037/2016 und anderen Technischen Regelwerken der EAWU (wie z.B. TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen und TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit) nicht entsprechen, dann dürfen diese Produkte keine EAC Kennzeichen tragen.Ein Konformitätsnachweis des Technischen Regelwerks TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten erfolgt in der Form der EAC Deklarierung und kann auf Antrag durch die EAC Zertifizierung ersetzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zertifizierung von Elektro- und Elektronikprodukten wird ausschließlich von akkreditierten Zertifizierungsorganen durchgeführt, diese können im zentralen Register des Rosstandards abgefragt werden.

Begleitunterlagen

Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Zollunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:
  1. Technische Beschreibung und Dokumentation
  2. Konstruktionsdokumente (Zeichnungen und Diagramme)
  3. Bedienungsanleitung
  4. Liste der Sicherheitscharakteristiken
  5. Prüfprotokolle